Geldauflagen
Geldauflagen
Durch Geldauflagen aus strafrechtlichen Verfahren kann die Arbeit der Kinderhilfe unterstützt werden. Diese Geldauflage wird von Richter*innen oder der Staatsanwaltschaft erwirkt. Bußgelder aus bspw. einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr können in Deutschland nicht gespendet werden. Dennoch fließen jährlich mehrere Millionen Euro Bußgelder an gemeinnützige Vereine.
Als Richter*in oder Staatsanwält*in krebs- und schwerkranke Kinder bedenken!
Indem Sie Geldauflagen aus eingestellten Ermittlungs- und Gerichtsverfahren der Kinderhilfe zukommen lassen, helfen Sie uns unsere Angebote zu finanzieren. Erfahren Sie mehr zu unserer Arbeit in den verschiedenen Bereichen unter dem Menüpunkt "Für Familien".
Geldauflagenkonto
IBAN: DE95 3706 0193 6004 3430 32
BIC: GENODED1PAX
Paxbank
Ihre Geldauflagen betreuen wir zuverlässig:
- Eingehende Zahlungen werden von uns überwacht und bestätigt
- Zahlungsverzug melden wir unverzüglich
- Separates Kinderhilfe Geldauflagenkonto
- Kinderhilfe Überweisungsträger mit dem Vermerk “Keine Spende – nicht absetzbar“ und Kinderhilfe Bußgeld Sticker stellen wir kostenfrei zur Verfügung
- Persönliche Ansprechpartnerin für Bußgeld Themen
Überweisungsträger und
-sticker bestellen
Sie können jederzeit gerne bei uns entsprechende Überweisungsträger und -sticker bestellen!
Ihr Kontakt für Geldauflagen:
Uta Kouassi
030 857 478 360
uta.kouassi@kinderhilfe-ev.de